Australia Group Secretariat
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Australia

Die Haltung der AG zum B-Waffen-Übereinkommen

Alle Teilnehmerstaaten der Australischen Gruppe sind Vertragsstaaten des 1975 in Kraft getretenen Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen (BWÜ). Sie haben sich ebenfalls für die Stärkung dieses Vertragswerks eingesetzt, auch durch eine aktive Beteiligung an den vertrauensbildenden Maßnahmen, die von den BWÜ-Überprüfungskonferenzen vereinbart wurden, sowie in Jahresversammlungen seit der 5. Überprüfungskonferenz im Jahr 2001.

Artikel I des BWÜ untersagt den Vertragsstaaten, biologische Agenzien oder Toxine bzw.entsprechende biologische Waffen oder Ausrüstungen zu entwickeln, herzustellen, zu lagern oder in anderer Weise zu erwerben oder zurückzubehalten. Nach Artikel III des BWÜ sind die Vertragsstaaten verpflichtet, die Weitergabe von Material, das zur Herstellung von biologischen Waffen beitragen könnte, bzw. jedwede Form des Erwerbs solchen Materials zu verhindern. Die Aktivitäten der Australische Gruppe dienen der Unterstützung der Ziele des BWÜ, indem sie die Wirksamkeit der nationalen  usfuhrgenehmigungsregelungen verstärken.