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Australia

Liste der Pflanzenpathogene für die Ausfuhrkontrolle

Juni 2012

Bakterien

PB1.               Xanthomonas albilineans

PB2.               Xanthomonas axonopodis pv. citri (Xanthomonas campestris pv. citri A) [Xanthomonas campestris pv. citri]

PB3.               Xanthomonas oryzae pv. oryzae (Pseudomonas campestris pv. oryzae)

PB4.               Clavibacter michiganensis Subsp. sepedonicus (Corynebacterium michiganensis Subsp. sepedonicum oder Corynebacterium sepedonicum)

PB5.               Ralstonia solanacearum Stamm 3, Biovar 2

Pilze

PF1.               Colletotrichum kahawae (Colletotrichum coffeanum var. virulans)

PF2.               Cochliobolus miyabeanus (Helminthosporium oryzae)

PF3.               Microcyclus ulei (syn. Dothidella ulei)

PF4.               Puccinia graminis Subsp. graminis var. graminis / Puccinia graminis Subsp. graminis var. stakmanii (Puccinia graminis [syn. Puccinia graminis f. sp. tritici])

PF5.               Puccinia striiformis (syn. Puccinia glumarum)

PF6.               Magnaporthe oryzae (Pyricularia oryzae)

Viren

PV1.               Potato Andean Latent Tymovirus

PV2.               Potato Spindle Tuber Viroid

Genetische Elemente und genetisch veränderte Organismen:

PG1                 Genetische Elemente, die Nukleinsäuresequenzen enthalten, die mit der Pathogenität der in der Liste enthaltenen Erreger assoziiert sind.

PG2                 Genetisch veränderte Organismen, die Nukleinsäuresequenzen enthalten, die mit der Pathogenität der in der Liste enthaltenen Erreger assoziiert sind.

Technische Anmerkung: Genetisch veränderte Organismen schließen Organismen ein, in denen das genetische Material (Nukleinsäuresequenz) in einer Weise verändert worden ist, wie sie unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht vorkommt, und erfasst auch solche, die ganz oder teilweise künstlich erzeugt wurden.

Genetische Elemente schließen unter anderem Chromosomen, Genome, Plasmide, Transposons und Vektoren ein, ob genetisch verändert oder unverändert oder ganz oder teilweise chemisch synthetisiert.

Nukleinsäuresequenzen, die mit der Pathogenität der in der Liste enthaltenen Erreger assoziiert sind, bedeutet jede für einen gelisteten Erreger spezifische Sequenz,

  • die selbst oder durch ihre Transkriptions- oder Translationsprodukte eine beträchtliche Gefahr für die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen darstellt, oder
  • von der bekannt ist, dass sie die Fähigkeit eines erfassten Erregers oder jedes anderen Organismus, in den sie eingeführt oder in anderer Weise integriert werden könnte, erhöht, die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen ernsthaft zu gefährden.

Güter zur Einbeziehung in die Richtlinien zu Warnhinweisen

Bakterien

PWB1.             Phoma tracheiphila (Deuterophoma tracheiphila.)

PWB2.             Moniliophthora roreri (Monilia roreri.)

Pilze

PWP1.             Deuterophoma tracheiphila (syn. Phoma tracheiphila)

PWP2.             Monilia rorei (syn. Moniliophthora rorei)

Viren

PWV1.                        Banana bunchy top virus

Genetische Elemente und genetisch veränderte Organismen:

PWG1             Genetische Elemente, die Nukleinsäuresequenzen enthalten, die mit der Pathogenität der Erreger in den Richtlinien zu den Warnhinweisen assoziiert sind.

PWG2             Genetisch veränderte Organismen, die Nukleinsäuresequenzen enthalten, die mit der Pathogenität der Erreger in den Richtlinien zu den Warnhinweisen assoziiert sind.

Technische Anmerkung: Genetisch veränderte Organismen schließen Organismen ein, in denen das genetische Material (Nukleinsäuresequenz) in einer Weise verändert worden ist, wie sie unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht vorkommt, und erfasst auch solche, die ganz oder teilweise künstlich erzeugt wurden.

Genetische Elemente schließen unter anderem Chromosomen, Genome, Plasmide, Transposons und Vektoren ein, ob genetisch verändert oder unverändert oder ganz oder teilweise chemisch synthetisiert.

Nukleinsäuresequenzen, die mit der Pathogenität der in der Liste enthaltnen Erreger assoziiert sind, bedeutet jede für einen gelisteten Erreger spezifische Sequenz,

  • die selbst oder durch ihre Transkriptions- oder Translationsprodukte eine beträchtliche Gefahr für die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen darstellt, oder
  • von der bekannt ist, dass sie die Fähigkeit eines erfassten Erregers oder jedes anderen Organismus, in den sie eingeführt oder in anderer Weise integriert werden könnte, erhöht, die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen ernsthaft zu gefährden.