Juni 1993
Pressemitteilung: Tagung der Australischen Gruppe
Australische Botschaft, Paris
2. - 10. Juni 1993
Die 25 Teilnehmerländer der Australischen Gruppe (AG) und die Europäische Kommission tagten vom 2. - 10. Juni 1993 in Paris, um Möglichkeiten zur Stärkung der Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer und biologischer Waffen (CBW) zu erörtern.
Auf der Tagung wurden drei neue Mitglieder der Gruppe begrüßt - Argentinien, Island und Ungarn. Die Mitglieder sahen einer engen Zusammenarbeit mit diesen Ländern bei der Verhinderung der Verbreitung und des Einsatzes chemischer und biologischer Waffen erwartungsvoll entgegen.
Im Dezember 1992 waren sich die Teilnehmer darin einig, dass die Gruppe weiterhin eine wichtige Rolle bei der Harmonisierung nationaler Nichtverbreitungskontrollen bei CBW-Materialien in einer Weise spielen müsse, die mit dem wesentlichen Interesse der Gruppe an einem wirksam funktionierenden Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) und einem Übereinkommen über biologische und Toxinwaffen (BWÜ) vereinbar ist. Nach dieser Einigung über die Grundstrategie konzentrierten sich die Teilnehmer im Juni vor allem auf die technischen Aspekte der Arbeit der Gruppe und prüften ferner, wie sie diese Tätigkeiten in den Ländern, die sich nicht an der Gruppe beteiligen, besser bekannt und verständlich machen können.
Die Konsolidierung der gemeinsamen Ausfuhrkontrolllisten der Gruppe war eine bedeutende Leistung der drei nachgeordneten Expertentagungen, die sich mit BW-Fragen, CW-Mehrzweckgütern und Vorproduktchemikalien befassten. Die Teilnehmer finalisierten vor allem das Paket umfassender Exportkontrollen für biologische Agenzien und solche Produktionsausrüstungen, die bei biologischen Waffenprogrammen verwendet werden können. Die Konsolidierung der Exportkontrolllisten soll gewährleisten, dass es für Länder, die chemische oder biologische Waffen entwickeln wollen, immer schwieriger wird, die notwendigen Agenzien und Ausrüstungsgüter von den Mitgliedstaaten zu erhalten. Auf der vierten Expertentagung, an der Vertreter von Genehmigungs- und Zollbehörden teilnahmen, wurden Möglichkeiten erörtert, mit denen die CBW-Ausfuhrkontrollen in den Mitgliedstaaten wirksamer umgesetzt und die Zusammenarbeit zwischen den ausführenden Beamten verstärkt werden können.
Die Teilnehmer erzielten Einvernehmen über ein klareres Verständnis der Verfahren, die gewährleisten sollen, dass das Verbot der Ausfuhr eines auf der Liste stehenden Gutes aus Gründen der Nichtverbreitung chemischer und biologischer Waffen durch ein Mitglied von allen anderen Mitgliedern respektiert wird.
Auf der Grundlage eines vereinbarten Rahmens für wirksame Genehmigungsverfahren für CBW-relevante Ausfuhrkontrollen wurden Mittel und Wege zur Verbesserung der Wirksamkeit nationaler Exportkontrollen erörtert, darunter die Möglichkeit der Harmonisierung von Verpflichtungen der Endnutzer und Wiederausfuhrkontrollen unter den AG-Partnern.
In Übereinstimmung mit dem Beschluss vom Dezember 1992, wonach sich die Gruppe bemühen sollte, ihre Ziele und Aktivitäten stärker bekannt zu machen, kamen die Teilnehmer auf der Juni-Tagung überein, im Anschluss an alle künftigen Tagungen der Australischen Gruppe umfassende Kontakte mit Nichtmitgliedern zu fördern. Die Teilnehmer beschlossen auch, ihren Dialog über CBW-Fragen mit Nichtmitgliedstaaten im Hinblick darauf auszubauen, die Einführung und wirksame Umsetzung von CBW-Nichtverbreitungsmaßnahmen zu fördern.
In diesem Zusammenhang begrüßten die Teilnehmer Pläne für ein Asiatisches Ausfuhrkontrollseminar, das auf Einladung der Regierung Japans vom 25. - 27. Oktober 1993 in Tokyo stattfinden soll, sowie für das Vierte Internationale Seminar gegen die Verbreitung chemischer und biologischer Waffen, das von der Regierung Norwegens vom 13. - 14. Dezember 1993 in Oslo durchgeführt wird. Die Gruppe äußerte die Hoffnung, dass der breit angelegte internationale Dialog, für den diese Seminare stehen, das Verständnis für die konkreten praktischen Maßnahmen fördern wird, die zur Verhinderung der Beteiligung an CBW-Programmen unternommen werden können, und dass er ein kooperatives Konzept zur Beseitigung der Schwierigkeiten, die sich aus diesen Maßnahmen ergeben könnten, fördern wird.
Die Teilnehmer riefen alle Länder nachdrücklich auf, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um zu gewährleisten, dass sie und ihre Industrie nicht zur Verbreitung chemischer und biologischer Waffen beitragen. Insbesondere appellierten sie an alle Länder, Ausfuhrkontrollen und Maßnahmen zu einschlägigen Materialien zu verabschieden, die mit denen der Mitglieder der Australischen Gruppe vergleichbar sind, um der Verbreitung chemischer und biologischer Waffen Einhalt zu gebieten und dadurch das weltweite Verbot dieser gesamten Kategorien von Massenvernichtungswaffen durchzusetzen, das in dem Chemiewaffenübereinkommen und dem Übereinkommen über biologische und Toxinwaffen niedergelegt ist.
Die Teilnehmer kamen überein, im Dezember 1993 in Paris erneut zusammenzutreten.
Teilnehmer der Australischen Gruppe sind:
Argentinien
Kanada
Australien
Luxemburg
Belgien
Neuseeland
Dänemark
die Niederlande
Deutschland
Norwegen
die Europäische Kommission
Österreich
Finnland
Portugal
Frankreich
Schweden
Griechenland
die Schweiz
Irland
Spanien
Island
Ungarn
Italien
das Vereinigte Königreich
Japan
die Vereinigten Staaten