Australia Group Secretariat
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Australia

Sitzung der Australischen Gruppe

Dezember 1994

Pressemitteilung: Tagung der Australischen Gruppe
Australische Botschaft, Paris
29. November - 1. Dezember 1994

Die Teilnehmer der Australischen Gruppe hielten vom 29. November - 1. Dezember 1994 in der Australischen Botschaft in Paris informelle Beratungen ab, um das fortbestehende Problem der Verbreitung chemischer und biologischer Waffen (CBW) zu erörtern. Diese Beratungen hatten ihren Ursprung in der in den 80er Jahren bekannt gewordenen Enthüllung, dass Irak den internationalen Handel mit Chemikalien und zugehöriger Technologie dazu genutzt hatte, ein enormes Arsenal an chemischen Waffen (CW) aufzubauen. Teilnehmer der jüngsten Gespräche waren Argentinien, Australien, die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Finnland, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Schweden, die Schweiz, Ungarn, und die Vereinigten Staaten sowie Polen, die Slowakische Republik und die Tschechische Republik, die zum ersten Mal teilnahmen.

Die Experten aus den Teilnehmerländern erörterten die nationalen Ausfuhrgenehmigungssysteme, die auf die Verhinderung der unbeabsichtigten Unterstützung der Herstellung von CBW abzielen. Sie prüften, wie zu gewährleisten ist, dass die Ausfuhrgenehmigungsverfahren als Instrument zur praktischen Unterstützung des weltweiten Verbots dieser Waffen dienen, und straff und wirksam funktionieren, damit Handel und Technologieaustausch für friedliche Zwecke uneingeschränkt florieren können. Sie kamen überein, auch in Zukunft darauf hinzuwirken, dass die nationalen Maßnahmen wirksam und ausschließlich auf die Verhinderung jeder Beteiligung an chemischen und biologischen Waffenprogrammen ausgerichtet werden. Die mit den Ausfuhrgenehmigungen in der Praxis gemachten Erfahrungen helfen den einzelnen Ländern bei ihren Vorbereitungen auf die nationale Umsetzung ihrer grundlegenden Verpflichtungen aus dem Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) und gewährleisten zugleich, dass der Handel und andere Austauschmöglichkeiten, die nach dem Übereinkommen nicht verboten sind, weder eingeschränkt noch verhindert werden.

Die Teilnehmer sind der festen Überzeugung, dass die vollständige Einhaltung des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ) und des Übereinkommens über biologische und Toxinwaffen (BWÜ) der einzige Weg ist, ein dauerhaftes weltweites Verbot chemischer und biologischer Waffen herbeizuführen. Alle Vertragsstaaten dieser Übereinkommen sind verpflichtet, zu gewährleisten, dass ihre nationalen Aktivitäten dieses Ziel unterstützen. Die Länder, die an den Beratungen der Australischen Gruppe teilnehmen, planen, bereits Vertragsstaaten des CWÜ bei dessen Inkrafttreten zu sein - sie alle haben das Übereinkommen unterzeichnet, fünf haben es bereits ratifiziert, und die anderen bereiten aktiv eine baldige Ratifikation vor. Die Teilnehmer unternehmen Schritte, um zu gewährleisten, dass alle einschlägigen innerstaatlichen Rechtsvorschriften Ziel und Zweck des CWÜ fördern und bei seinem Inkrafttreten voll und ganz mit ihm vereinbar sind.

Als Vertragsstaaten des BWÜ unterstützten alle Teilnehmerländer auch die Bemühungen um eine Stärkung des Übereinkommens.

Trotz dieser internationalen Übereinkommen werden in einigen Ländern aktive chemische und biologische Waffenprogramme durchgeführt. Es ist daher dringend geboten, durch nationale Maßnahmen zu verhindern, dass die zivile Industrie und zivile Gewerbetreibende unwissentlich Beiträge zu diesen CBW-Programmen leisten. Die Teilnehmer sind der Auffassung, dass eine Vernachlässigung dieser Verantwortung einer stillschweigenden Unterstützung der Herstellung von Massenvernichtungswaffen gleichkäme. Nationale Ausfuhrgenehmigungspolitiken im Chemiebereich erfüllen daher die in Artikel I des CWÜ niedergelegte Verpflichtung der Vertragsstaaten, die Herstellung chemischer Waffen unter keinen Umständen zu unterstützen. Diese Maßnahmen sind auch mit der Verpflichtung in Artikel XI des CWÜ vereinbar, einen möglichst umfassenden Austausch chemischer Materialien und damit zusammenhängender Information für Zwecke, die im Übereinkommen nicht verboten sind, zu erleichtern, da diese Maßnahmen lediglich auf die Verhinderung der Unterstützung von Aktivitäten, die nach dem CWÜ verboten sind, gerichtet sind. In diesem Zusammenhang bekräftigten die Teilnehmer ihr nationales Bekenntnis zu der Erklärung, die im Namen der Teilnehmerländer der Australischen Gruppe im August 1992 auf der Abrüstungskonferenz abgegeben wurde.

Die Teilnehmer prüften ferner, wie sie am besten zum internationalen Dialog über die Notwendigkeit und die Rolle nationaler Maßnahmen beitragen können, die sich auf die Verhütung der Unterstützung der CBW-Produktion in Übereinstimmung mit dem internationalen Verbot dieser Waffen konzentrieren. Sie kamen überein, eine Vielzahl von Kontakten fortzusetzen, darunter ein Programm zur eingehenden Unterrichtung von Ländern, die nicht an den Gesprächen teilnehmen, und regionale Beratungen zur Schärfung des Bewusstseins und Verbesserung des Verständnisses für die nationale Politik in diesem Bereich zu fördern. In diesem Zusammenhang begrüßten die Teilnehmer das lateinamerikanische regionale Seminar, das am 15. und 16. November 1994 in Buenos Aires stattfand. Dieses Vorgehen spiegelt den starken Wunsch der Teilnehmer wider, die Transparenz ihrer nationalen Politik zu gewährleisten, das Bewusstsein für die Bedeutung geeigneter Ausfuhrgenehmigungen als fester Bestandteil des weltweiten Verbots chemischer und biologischer Waffen zu schärfen und sich für die Umsetzung entsprechender nationaler Maßnahmen durch alle Länder einzusetzen, die sich in verantwortungsvoller Weise mit dem potenziellen Missbrauch ihrer Produkte für die CBW-Herstellung auseinandersetzen wollen.

Die Teilnehmer kamen überein, im Oktober 1995 weitere Beratungen durchzuführen.

Paris, 1. Dezember 1994