Australia Group Secretariat
RG Casey Building
John McEwen Crescent
BARTON ACT 0221
Australia

Sitzung der Australischen Gruppe

Oktober 1995

Pressemitteilung: Tagung der Australischen Gruppe, Oktober 1995

Die Teilnehmer der Australischen Gruppe hielten vom 16. - 19. Oktober 1995 in der Australischen Botschaft in Paris informelle Beratungen ab, um das fortbestehende Problem der Verbreitung chemischer und biologischer Waffen (CBW) zu erörtern. Diese Beratungen hatten ihren Ursprung in der in den 80er Jahren bekannt gewordenen Enthüllung, dass Irak den internationalen Handel mit Chemikalien und zugehöriger Technologie dazu genutzt hatte, ein enormes Arsenal an chemischen Waffen (CW) aufzubauen. Teilnehmer der jüngsten Gespräche waren Argentinien, Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, die Europäische Kommission, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kanada, Japan, Luxemburg, Neuseeland, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz, die Slowakische Republik, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten sowie Rumänien, das zum ersten Mal teilnahm.

Die Experten aus den Teilnehmerländern erörterten die nationalen Ausfuhrgenehmigungssysteme, die auf die Verhinderung der unbeabsichtigten Unterstützung der Herstellung von CBW abzielen. Sie unterstrichen, wie wichtig Ausfuhrgenehmigungsverfahren als Instrument zur praktischen Unterstützung des weltweiten Verbots dieser Waffen sind, und bekräftigten zugleich, dass die Mitglieder die Ausfuhrkontrollen straff und wirksam handhaben, wodurch der Handel und der Technologieaustausch für friedliche Zwecke uneingeschränkt florieren können. Sie kamen überein, auch in Zukunft darauf hinzuwirken, dass die nationalen Maßnahmen wirksam und ausschließlich auf die Verhinderung jedes Beitrags zu chemischen und biologischen Waffenprogrammen ausgerichtet werden. In diesem Zusammenhang vereinbarten die Teilnehmer mehrere Änderungen der Listen der für biologische Waffen relevanten Materialien und Ausrüstungsgüter, wobei sie die Entwicklungen seit der letzten Überprüfung der Listen, einschließlich der jüngsten Enthüllungen betreffend das irakische BW-Programm, berücksichtigten.

Die Teilnehmer sind der festen Überzeugung, dass die vollständige Einhaltung des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ) und des Übereinkommens über biologische und Toxinwaffen (BWÜ) der einzige Weg ist, ein dauerhaftes weltweites Verbot chemischer und biologischer Waffen herbeizuführen. Alle Vertragsstaaten dieser Übereinkommen sind verpflichtet, zu gewährleisten, dass ihre nationalen Aktivitäten dieses Ziel unterstützen. Die Länder, die an den Beratungen der Australischen Gruppe teilnehmen, planen, bereits Vertragsstaaten des CWÜ bei dessen Inkrafttreten zu sein - sie alle haben das Übereinkommen unterzeichnet, 15 haben es bereits ratifiziert, und die anderen bereiten aktiv eine baldige Ratifikation vor. Die Teilnehmer unternehmen Schritte, um zu gewährleisten, dass alle einschlägigen innerstaatlichen Rechtsvorschriften Ziel und Zweck des CWÜ fördern und bei seinem Inkrafttreten voll und ganz mit ihm vereinbar sind, und führten auf der Tagung einen Meinungsaustausch über ihre entsprechenden nationalen Ansätze. Die mit den Ausfuhrgenehmigungen in der Praxis gemachten Erfahrungen helfen den einzelnen Ländern bei ihren Vorbereitungen auf die nationale Umsetzung ihrer grundlegenden Verpflichtungen aus dem Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) und gewährleisten zugleich, dass der Handel und andere Austauschmöglichkeiten, die nach dem Übereinkommen nicht verboten sind, weder eingeschränkt noch verhindert werden.

Ähnliche nationale Strategien zielen darauf ab, bestehende Verpflichtungen aus dem BWÜ zur Unterbindung der Herstellung von biologischen Waffen zu unterstützen. Als Vertragsstaaten des BWÜ unterstützen alle Teilnehmerländer auch die Bemühungen um eine Stärkung des Übereinkommens durch die Verhandlungen, die Anfang 1995 in der Ad-hoc-Gruppe aufgenommen wurden.

Trotz dieser internationalen Übereinkommen werden in einigen Ländern aktive chemische und biologische Waffenprogramme fortgeführt. Es ist daher dringend geboten, durch nationale Maßnahmen zu verhindern, dass die zivile Industrie und zivile Gewerbetreibende unwissentlich Beiträge zu diesen CBW-Programmen leisten. Die Teilnehmer sind der Auffassung, dass eine Vernachlässigung dieser Verantwortung einer stillschweigenden Unterstützung der Herstellung von Massenvernichtungswaffen gleichkäme. Nationale Ausfuhrgenehmigungspolitiken im Chemiebereich erfüllen daher die in Artikel I des CWÜ niedergelegte Verpflichtung der Vertragsstaaten, die Herstellung chemischer Waffen unter keinen Umständen zu unterstützen. Diese Maßnahmen sind auch mit der Verpflichtung in Artikel XI des CWÜ vereinbar, einen möglichst umfassenden Austausch chemischer Materialien und damit zusammenhängender Informationen für Zwecke, die im Übereinkommen nicht verboten sind, zu erleichtern, da diese Maßnahmen lediglich auf die Verhinderung der Unterstützung von Aktivitäten, die nach dem CWÜ verboten sind, gerichtet sind. In diesem Zusammenhang bekräftigten die Teilnehmer ihr nationales Bekenntnis zu der Erklärung, die im Namen der Teilnehmerländer der Australischen Gruppe im August 1992 auf der Abrüstungskonferenz abgegeben wurde.

Die Teilnehmer prüften ferner, wie sie am besten zum internationalen Dialog über die Notwendigkeit und die Rolle nationaler Maßnahmen beitragen können, die sich auf die Verhütung der Unterstützung der CBW-Produktion im Einklang mit dem internationalen Verbot dieser Waffen konzentrieren. Sie kamen überein, eine Vielzahl von Kontakten fortzusetzen, darunter ein weiteres aktives Programm zur Unterrichtung von Ländern, die nicht an den Gesprächen teilnehmen, und regionale Beratungen zur Schärfung des Bewusstseins und Verbesserung des Verständnisses für die nationale Politik in diesem Bereich zu fördern. In diesem Zusammenhang begrüßten die Teilnehmer die Pläne Japans, Anfang 1996 in Tokyo das dritte Asiatische Seminar über Ausfuhrkontrollen abzuhalten, sowie das Angebot Rumäniens, im Oktober 1996 in Bukarest ein Seminar über CBW-Ausfuhrkontrollen der mittel- und osteuropäischen Staaten und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten abzuhalten.

Auf der Tagung wurde auch der Einsatz von CBW durch Terroristen erörtert und festgestellt, dass die Entwicklungen der jüngsten Zeit zu verstärkter Sorge hinsichtlich solcher Gefahren Anlass geben.

Die Teilnehmer kamen überein, im Oktober 1996 weitere Beratungen durchzuführen.

Paris, 19. Oktober 1995