Oktober 1997
Pressemitteilung: Tagung der Australischen Gruppe, 6. - 9. Oktober 1997, Paris
Die Teilnehmer der Australischen Gruppe hielten vom 6. - 9. Oktober 1997 in Paris informelle Beratungen ab, um das fortbestehende Problem der Verbreitung chemischer und biologischer Waffen (CBW) zu erörtern. Diese informellen Beratungen zielten in erster Linie darauf ab, die Anwendung nationaler Ausfuhrgenehmigungsmaßnahmen gemeinsamen zu erörtern und zu verbessern, um die missbräuchliche Nutzung von Ausfuhren durch die unbeabsichtigte Lieferung chemischer Vorprodukte, biologischer Agenzien und Mehrzweckgüter durch ihre Staatsangehörigen für Massenvernichtungswaffenprogramme zu verhindern.
Argentinien, Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, die Europäische Kommission, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, die Republik Korea, Luxemburg, Neuseeland, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Schweiz, die Slowakische Republik, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten nahmen an diesen Gesprächen teil.
Alle Teilnehmer der Tagung begrüßten das Inkrafttreten des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ) am 29. April 1997 als lang erwartetes und wichtiges Ergebnis der internationalen Bemühungen um die endgültige Abschaffung chemischer Waffen, und sie ermutigten alle Länder, die dies noch nicht getan haben, das Übereinkommen zu unterzeichnen und/oder zu ratifizieren. Sie vermerkten mit Genugtuung, welche großen Fortschritte die Organisation für das Verbot chemischer Waffen bei der Umsetzung des CWÜ macht.
In Übereinstimmung mit ihrem nachdrücklichen Bekenntnis zu beiden Übereinkommen sind alle Teilnehmerländer der Australischen Gruppe Vertragsstaaten sowohl des CWÜ als auch des B-Waffen-Übereinkommens. Die Teilnehmer unterstrichen ihre nachdrückliche Auffassung, dass die vollständige Erfüllung des CWÜ und des BWÜ der beste Weg ist, die Welt ein für alle Mal von diesen heimtückischen Massenvernichtungswaffen zu befreien. In diesem Zusammenhang waren sich die Teilnehmer einig, dass eine weitere informelle Zusammenarbeit bei der Aufrechterhaltung wirksamer Ausfuhrgenehmigungsverfahren nach wie vor von Bedeutung ist und die wirksame Umsetzung dieser Übereinkommen stärkt. Die Teilnehmer der Australischen Gruppe verpflichteten sich, auch in Zukunft die Transparenz ihrer nationalen Ausfuhrkontrollen für chemische und biologische Waffen zu gewährleisten.
Die Teilnehmer erörterten sodann ihre nationalen Ausfuhrgenehmigungspolitiken, um zu gewährleisten, dass die einschlägigen innerstaatlichen Regelungen Ziel und Zweck des CWÜ fördern, gerecht angewandt werden und in vollem Umfang mit dem CWÜ vereinbar sind. Die Teilnehmer erinnerten ferner daran, dass sie sich bereits früher für das CWÜ ausgesprochen haben, und bekräftigten dieses Bekenntnis.
Die Teilnehmer begrüßten die Fortschritte bei den Bemühungen um eine Stärkung des BWÜ in den Verhandlungen, die in der Ad-hoc-Gruppe der BWÜ-Vertragsstaaten in Genf stattfinden. Alle Teilnehmerländer der Australischen Gruppe bekräftigten erneut ihre nachdrückliche Unterstützung für die Entwicklung international vereinbarter Verfahren mit dem Ziel, das internationale Vertrauen in das Vertragsregelwerk durch die Nachprüfung der Einhaltung der BWÜ-Verpflichtungen zu stärken.
Die Experten aus den Teilnehmerländern erörterten auch die nationalen Ausfuhrgenehmigungssysteme, die auf die Verhinderung der unbeabsichtigten Unterstützung der Herstellung chemischer und biologischer Waffen abzielen. Sie bekräftigten, wie wichtig Ausfuhrgenehmigungsverfahren bei der praktischen Durchsetzung des weltweiten Verbots dieser Waffen sind, und unterstrichen erneut, dass die Teilnehmer die Ausfuhrkontrollen straff und wirksam handhaben, wodurch sich Handel und Technologieaustausch für friedliche Zwecke gedeihlich entwickeln können. Sie kamen überein, diese nationalen Maßnahmen wirksam und ausschließlich auf die Verhinderung jedes Beitrags zu chemischen und biologischen Waffenprogrammen auszurichten. Die Teilnehmer stellten fest, dass diese Maßnahmen zur Verhütung der Verbreitung chemischer und biologischer Waffen wertvoll sind und der gesamten Völkergemeinschaft zugute kommen.
Die Teilnehmer kamen überein, eine Vielzahl von Kontakten fortzuführen, darunter ein weiteres Programm zur Unterrichtung von Ländern, die nicht an den Pariser Beratungen teilnehmen, um das Bewusstsein und Verständnis für die einzelstaatliche Politik in diesem Bereich zu fördern. Die Teilnehmer hoben in diesem Zusammenhang die Bedeutung regionaler Seminare als wertvolles Instrument zum Ausbau der Kontakte mit anderen Ländern in diesen Fragen hervor. In diesem Zusammenhang begrüßten die Teilnehmer das Asiatische Regionalseminar über Ausfuhrkontrollen, das im Januar 1997 in Tokyo stattfand, und das regionale CBW-Ausfuhrkontrollseminar für mittel- und osteuropäische Länder sowie GUS-Staaten, das im Oktober 1996 stattfand.
Auf der Tagung wurden ferner einschlägige Aspekte des Interesses von Terroristen an chemischen und biologischen Waffen erörtert und Einvernehmen darüber erzielt, dass dieses ernste Problem auch in Zukunft der Aufmerksamkeit bedarf.
Die Teilnehmer kamen überein, im Oktober 1998 weitere Beratungen durchzuführen.