Oktober 1999
Pressemitteilung
Tagung der Australischen Gruppe, 4. - 8. Oktober 1999, Paris
Die Teilnehmer der Australischen Gruppe hielten vom 4. - 8. Oktober 1999 in Paris informelle Beratungen über die Verbreitung chemischer und biologischer Waffen (CBW) ab.
Die Teilnehmer erörterten ihre nationalen Ausfuhrgenehmigungsmaßnahmen und -verfahren, um zu gewährleisten, dass sie weiterhin wirksam zur Verhinderung jedes Beitrags zu chemischen und biologischen Waffenprogrammen durch die unbeabsichtigte Lieferung von chemischen Vorprodukten, biologischen Agenzien und Mehrzweckgütern beitragen und dass sie den Handel mit diesen Gütern nicht behindern. Sie bekräftigten, dass ihre nationalen chemischen und biologischen Ausfuhrgenehmigungsmaßnahmen lediglich auf die Verhinderung der Verbreitung von CBW abzielten und den rechtmäßigen Handel nicht beeinträchtigen sollen.
Die Teilnehmer waren sich darin einig, dass die Umsetzung solcher einzelstaatlicher Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) und dem B-Waffen-Übereinkommen (BWÜ) darstellt, indem die wissentliche oder unwissentliche Lieferung von Materialien oder Ausrüstungsgütern durch ihre Staatsangehörigen für chemische oder biologische Waffenprogramme verhindert werden soll. Die Teilnehmer ermutigten alle Länder, die nicht Teilnehmer der Australischen Gruppe sind, ähnliche nationale Maßnahmen durchzuführen, um die Verbreitung chemischer und biologischer Waffen zu verhindern. Sie bekräftigten ihre Bereitschaft, auf nationaler Grundlage anderen weiterhin bei der Umsetzung solcher Maßnahmen und der Verbesserung der Wirksamkeit ihrer Ausfuhrkontrollmechanismen zu helfen.
Die Teilnehmer bekräftigten ihre nachdrückliche Unterstützung für das Chemiewaffenübereinkommen. In Übereinstimmung mit den Verpflichtungen aus dem Übereinkommen verpflichteten sich die Teilnehmer, ihre jeweilige nationale Ausfuhrgenehmigungspolitik fortlaufend zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie Ziel und Zweck des CWÜ fördert, gerecht angewandt wird und in vollem Umfang mit dem CWÜ vereinbar ist. Sie begrüßten ferner die Anstrengungen der Ad-hoc-Gruppe der Vertragsstaaten zur Stärkung der Funktionsweise und Verbesserung der Umsetzung des BWÜ. Alle Teilnehmer bekräftigten ihre Bereitschaft, vorrangig ein wirksames und rechtlich verbindliches Verifikationsprotokoll zum BWÜ zu schließen.
Die Teilnehmerländer der Australischen Gruppe brachten ihre Auffassung zum Ausdruck, dass die weltweite Einhaltung und vollständige Erfüllung dieser beiden Übereinkommen der wirksamste Weg ist, die Welt von chemischen und biologischen Massenvernichtungswaffen zu befreien. Sie waren sich darin einig, dass ihre informellen Beratungen das Ziel dieser Übereinkommen ergänzen und damit vereinbar sind.
Die Teilnehmer kamen überein, das Programm zur Förderung eines größeren Bewusstseins und Verständnisses für die wichtige Rolle fortzuführen, die nationale Ausfuhrgenehmigungsmaßnahmen bei der Verhütung der Verbreitung von CBW spielen können. Dieses Programm wird auch in Zukunft die Unterrichtung von Ländern, die sich nicht an der Australischen Gruppe beteiligen, sowie regionale Seminare über Ausfuhrgenehmigungsverfahren umfassen.
Argentinien, Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, die Europäische Kommission, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, die Republik Korea, Luxemburg, Neuseeland, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Schweiz, die Slowakische Republik, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten nahmen an diesen Gesprächen teil.
Eine weitere Beratungsrunde wird im Oktober 2000 stattfinden.