Juni 2002
Die Australische Gruppe – neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitun chemischer und biologischer Waffen
Zum Abschluss ihrer Jahrestagung in Paris (3. bis 6. Juni) verständigte sich die Australische Gruppe heute auf die Annahme strengerer Ausfuhrkontrollen mit dem Ziel, die Verbreitung chemischer und biologischer Waffen (CBW), auch an terroristische Gruppen, zu verhindern.
Die Australische Gruppe stellt ein informelles Netz von Ländern dar, die sich hinsichtlich ihrer nationalen Ausfuhrgenehmigungsverfahren zu CBW-Gütern beraten und sie harmonisieren. Die Teilnehmer haben das Ziel, jeden unbeabsichtigten Beitrag zu chemischen oder biologischen Waffenprogrammen zu verhindern. Die 33 teilnehmenden Länder aus Europa, dem asiatisch-pazifischen Raum und Amerika sowie die Europäische Kommission, verständigten sich darauf:
- formale Leitlinien über die Genehmigung sensitiver chemischer und biologischer Güter anzunehmen. Diese Leitlinien sind im Einklang mit dem nachdrücklichen Bekenntnis der Gruppe zu Transparenz öffentlich. Alle Länder sind aufgerufen, diese Leitlinien im Interesse des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit einzuhalten;
- eine ‘catch-all’-Bestimmung in ihre Leitlinien aufzunehmen. Erstmals hat sich damit ein Ausfuhrkontrollregime darauf verständigt, eine ‘catch-all’-Klausel in seine öffentlichen Leitlinien aufzunehmen, in der sich die Entschlossenheit der teilnehmenden einzelstaatlichen Regierungen widerspiegelt, die Ausbreitung von CBW mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu bekämpfen;
- die Ausfuhr von Fermentern strengeren Kontrollen zu unterziehen, indem die Kapazitätsgrenze von 100 l auf 20 l gesenkt wird. Dadurch erhöht sich die Sicherheit gegenüber Terroristen, die nach Ausrüstung für Angriffe mit CBW suchen, beträchtlich;
- acht neue Toxine in die biologische Kontrollliste der Gruppe aufzunehmen, wodurch die Gesamtzahl der erfassten Toxine auf 19 steigt;
- Technologie zu erfassen, die mit biologischer Ausrüstung mit doppeltem Verwendungszweck assoziiert ist, die zur Herstellung biologischer Waffen verwendet werden könnte;
- erstmals auch die nichtverkörperte Weitergabe von Informationen und Wissen, die für CBW-Zwecke verwendet werden könnten, zu erfassen.
Die Gruppe verständigte sich auf zusätzliche Maßnahmen, um das Bewusstsein für die Gefahr der Verbreitung von CBW durch die Veröffentlichung der Broschüre "Fighting the spread of chemical und biological weapons: Strengthening global security", zu fördern, durch die die Website der Australischen Gruppe ergänzt wird (www.australiagroup.net).
Die Teilnehmer bekräftigten ferner ihr Bekenntnis zu einem gerechten und transparenten Handel mit chemischen und biologischen Materialien für friedliche Zwecke. Sie waren sich darin einig, dass die diskriminierungsfreie Anwendung nationaler Ausfuhrgenehmigungsverfahren es ermöglicht, den rechtmäßigen Handel unbeeinträchtigt von der Furcht vor Verbreitung auszuweiten.
Alle Teilnehmer der Australischen Gruppe sind Vertragsparteien des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ) und des Übereinkommens über biologische Waffen (BWÜ). Durch diese Übereinkommen sind alle Vertragsstaaten rechtlich unter anderem dazu verpflichtet, keinesfalls und an keinem Ort die Entwicklung und Herstellung chemischer und biologischer Waffen zu unterstützen. Die Teilnehmer bekräftigten die zentrale Rolle, die nationalen Ausfuhrkontrollen hierbei zukommt.