Australia Group Secretariat
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Australia

Sitzung der Australischen Gruppe

Juni 2003

Die Australische Gruppe: Stärkung der Maßnahmen zur Verhinderung
der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

Zum Abschluss ihrer Jahrestagung in Paris (2. – 5. Juni) bekräftigte die Australische Gruppe ihre Entschlossenheit, die Verbreitung chemischer und biologischer Waffen (CBW) angesichts bestehender und sich abzeichnender Gefahren zu verhindern, indem sie sich auf eine Reihe neuer Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Exportkontrollen einigte.

Die Australische Gruppe stellt ein informelles Netz von Ländern dar, die einander hinsichtlich ihrer nationalen Ausfuhrgenehmigungsmaßnahmen zu CBW-relevanten Gütern in Ergänzung ihrer Verpflichtungen aus dem B-Waffen-Übereinkommen und dem Chemiewaffenübereinkommen beraten und diese harmonisieren. Die Teilnehmer haben das Ziel, jeden unbeabsichtigten Beitrag ihrer Industrie und Forschungseinrichtungen zu CBW-Programmen zu verhindern. Derzeit nehmen 33 Länder – aus Europa, dem asiatisch-pazifischen Raum und Amerika sowie die Europäische Kommission – an der Gruppe teil.

Die Teilnehmer zogen Bilanz der Entwicklungen im letzten Jahr und betonten, dass die Verhinderung der Verbreitung von CBW wichtiger denn je in der 18jährigen Geschichte der Gruppe ist. Die Bemühungen von Terroristen, in den Besitz von CBW zu gelangen, wurden neben den bestehenden Befürchtungen im Zusammenhang mit staatlichen Waffenprogrammen als große Herausforderung betrachtet.

Die Gruppe einigte sich unter anderem auf folgende neue Maßnahmen:

  • Aufnahme von 14 weiteren biologischen Agenzien (Humanpathogene) in die biologische Kontrollliste;

  • Billigung eines kooperativen Aktionsprogramms für eine effektivere Einbindung der Länder der asiatisch-pazifischen Region in Themen im Zusammenhang mit der Kontrolle der Ausfuhr von CBW – teilweise eine Reaktion auf konkrete Forderungen mehrerer Länder in dieser Region;

  • Genehmigung eines praktischen Leitfadens für Vollziehungs- und Vollstreckungsbeamte, der ihnen dabei hilft, die illegale Weitergabe von Gütern, die von der Australischen Gruppe kontrolliert werden, effizienter zu entdecken, festzustellen und zu verhindern;

  • neue Verfahren zur Verbesserung der Transparenz und des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedern.

Die Beratungen auf der Tagung waren umfassend und haben Themen von langfristigem Interesse erheblich vorangebracht; dazu gehört der Wunsch, neue Vorprodukte und andere Arten von Chemikalien sowie die Vorrichtungen zur Verbreitung biologischer Agenzien zu kontrollieren. Die Teilnehmer bestimmten zusätzliche Chemikalien, deren Aufnahme in die Kontrolliste in den nächsten Monaten geprüft wird.

Die Teilnehmer bekräftigten ferner ihr Bekenntnis zu einem gerechten und transparenten Handel mit chemischen und biologischen Materialien für friedliche Zwecke. Sie waren sich darin einig, dass die diskriminierungsfreie Anwendung nationaler Exportgenehmigungsverfahren es ermöglicht, den rechtmäßigen Handel unbeeinträchtigt von der Furcht vor Verbreitung auszuweiten. Als Vertragsstaaten des Chemiewaffen-Übereinkommens und des Übereinkommens über biologische Waffen bekräftigten die Teilnehmer, daß derartige Maßnahmen voll und ganz mit allen Verpflichtungen aus diesen Übereinkommen im Einklang stehen.