6. Juni 2014
Im Mittelpunkt der jährlichen Plenartagung der Australischen Gruppe, die heute in Paris zu Ende ging, stand die Notwendigkeit, die internationalen Maßnahmen zur Nichtverbreitung chemischer und biologischer Waffen zu stärken – eine Notwendigkeit, die durch die aktuelle Situation in Syrien in Bezug auf chemische Waffen unterstrichen wird. Die Plenartagung unter dem Vorsitz Australiens wurde von der französischen Regierung in Paris ausgerichtet. Die Australische Gruppe bemüht sich darum, der Verbreitung von Technologien und Materialien entgegenzuwirken, die Staaten und Terroristen die Entwicklung oder den Erwerb chemischer und biologischer Waffen (CBW) erleichtern könnten. Auf der Plenartagung wurde Mexiko als neuer Teilnehmerstaat in die Gruppe aufgenommen.
Die Teilnehmer der Australischen Gruppe einigten sich auf Schritte zur Stärkung der bestehenden Maßnahmen zur Nichtverbreitung chemischer und biologischer Waffen. Dazu zählen:
- Ermutigung einer größeren Anzahl an Nicht Teilnehmerstaaten, die Leitlinien der Australischen Gruppe einzuhalten, sich also politisch zu verpflichten, die Ausfuhren aller in den gemeinsamen Kontrolllisten der Australischen Gruppe aufgeführten Güter gemäß den Leitlinien der Australischen Gruppe, auch unter Berücksichtigung nachträglicher Änderungen, zu kontrollieren. Auf diese Weise sollen verstärkt Synergien mit der wachsenden Zahl von Nicht Teilnehmerstaaten geschaffen werden, die die Kontrolllisten und Leitlinien der Australischen Gruppe als Bewertungsmaßstab für das weltweit beste Vorgehen bei Ausfuhrkontrollen chemischer und biologischer Güter verwenden. Außerdem sollen so Schlupflöcher geschlossen werden, die an der Verbreitung dieser Güter Interessierte sowie Terroristen ausnutzen könnten. Diese Nicht Teilnehmerstaaten sollen eine größere Bandbreite an Informationen von den Teilnehmerstaaten erhalten und so bei der Einhaltung der optimalen Vorgehensweise unterstützt werden.
- Verstärkung der Bemühungen im Kampf gegen CBW Terrorismus in Übereinstimmung mit Resolution 1540 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, unter anderem durch Ergänzung der Leitlinien der Australischen Gruppe, damit bei der Überprüfung von Ausfuhrlizenzen für Güter, die der Kontrolle der Australischen Gruppe unterliegen, auch die Gefahr der Abzweigung an Terroristen berücksichtigt wird sowie durch vermehrten Informationsaustausch unter den Teilnehmerstaaten sowie mit Nicht Teilnehmerstaaten in Bezug auf CBW Terrorismus.
- Ausbau der Kontakte zu Industrie und Wissenschaft, damit diese die Risiken einer Verbreitung chemischer und biologischer Waffen besser einschätzen lernen und erkennen, wie sie helfen können, eine solche Verbreitung zu verhindern. Hierbei sollen nicht nur Industrie und Wissenschaft im jeweiligen Zuständigkeitsbereich der Teilnehmerstaaten der Australischen Gruppe angesprochen werden, sondern auch im Rahmen multinationaler Industrie- und Wissenschaftsforen sowie in Kontakt zu Nicht Teilnehmerstaaten.
Die Australische Gruppe bekräftigte ihre Auffassung, dass der entsetzliche Einsatz chemischer Waffen gegen die syrische Bevölkerung die Notwendigkeit verdeutlicht, dass alle Staaten diese Waffen durch die weltweite Einhaltung und wirksame Durchführung des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ) endgültig und vollständig vernichten müssen. Die Australische Gruppe begrüßt die Fortschritte, die seit dem Beitritt Syriens zum CWÜ bei der Vernichtung des syrischen Chemiewaffenarsenals erzielt wurden. Gleichzeitig kann die internationale Gemeinschaft erst dann darauf vertrauen, dass Syrien seine Verpflichtungen aus Resolution 2118 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und dem CWÜ in vollem Umfang erfüllt, wenn das Land die vollständige und nachprüfbare Vernichtung seines Chemiewaffenarsenals ermöglicht und alle Unklarheiten in seiner Erklärung gegenüber der Organisation für das Verbot chemischer Waffen beseitigt. Auf ihrer Plenartagung äußerte die Australische Gruppe auch ihre Besorgnis im Hinblick auf die fortwährenden Berichte über den Einsatz chemischer Mittel im Syrienkonflikt. Die Teilnehmer befassten sich überdies mit den Lehren, die aus dem syrischen Chemiewaffenprogramm gezogen werden können, und vereinbarten Maßnahmen zur Stärkung der auf die Nichtverbreitung gerichteten Ausfuhrkontrollen.
Die Gruppe fuhr mit ihrer Einschätzung der Verbreitungsgefahr fort, die von neuen und in der Entstehung begriffenen Technologien ausgeht, und die teilnehmenden Fachleute setzten die Überprüfung der Listen chemischer und biologischer Güter fort, die Ausfuhrkontrollen unterliegen sollen. Die aktualisierten Listen und die Leitlinien der Australischen Gruppe können unter www.australiagroup.net eingesehen werden.
Wie bereits in den vergangenen Jahren bot auch das diesjährige Treffen den Fachleuten für Genehmigungsvergabe und Durchsetzungsmaßnahmen die Gelegenheit, Erfahrungen und Informationen auszutauschen, um Versuche der Verbreitung sensitiver Mehrzweckchemikalien, biologischer Materialien und entsprechender Ausrüstung zu verhindern. In diesem Jahr führten die Teilnehmer ein Planspiel durch, um Reaktionen auf verschiedene Herausforderungen bei der Durchsetzung von Maßnahmen auszuwerten. Ferner wurde ein umfangreiches, von den Vereinigten Staaten erstelltes Handbuch zur Identifizierung von in den Listen der Australischen Gruppe aufgeführten Gütern vorgestellt. Die Teilnehmerstaaten der Australischen Gruppe bekräftigten ihre Entschlossenheit zu gewährleisten, dass ihre Ausfuhrkontrollen den rechtmäßigen Handel und die rechtmäßige technische Zusammenarbeit im chemischen und biologischen Sektor nicht behindern.
Die Teilnehmerstaaten der Australischen Gruppe verständigten sich darauf, die Leitlinien der Gruppe abzuändern, um den Kontrollen zur Vermeidung von Schlupflöchern („catch all“) bei der Ausfuhr von nicht erfassten Gütern, die zur Herstellung von CBW beitragen könnten, mehr Bedeutung beizumessen. Die Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung von Schlupflöchern soll besondere Priorität erhalten. Überdies wurde eine Verbesserung der nationalen Bemühungen zur Kontrolle des Transfers von in den Listen der Australischen Gruppe aufgeführten Technologien in nicht verkörperter Form oder durch nicht verkörperte Mittel, unter anderem durch Ausbildungsmaßnahmen, vereinbart. Die Gruppe wird auch den Informationsaustausch im Hinblick auf Methoden zur Visaprüfung und zur Kontrolle von Zwischenhändlerdiensten, die der Verbreitung dienen könnten, fortsetzen. Ferner erläuterten die Teilnehmer die Umsetzung der „no undercut“-Politik zur gegenseitigen Achtung verwehrter Ausfuhren, die Einheitlichkeit bei der Durchführung von Ausfuhrkontrollen fördert.
Das Interesse an einem Beitritt zur Australischen Gruppe, das mögliche neue Mitglieder offiziell geäußert haben, wurde zur Kenntnis genommen.
Die Australische Gruppe verständigte sich darauf, ihr aktives Programm der internationalen Kontaktpflege und des internationalen Dialogs 2014/15 fortzuführen, um die Bemühungen zu verstärken, die Verbreitung chemischer und biologischer Waffen zu verhindern. Besondere Schwerpunkte bilden dabei die Förderung der Einhaltung der Leitlinien der Australischen Gruppe, die Bedrohung durch den CBW Terrorismus, die Notwendigkeit der Kontrollen zur Vermeidung von Schlupflöchern und die Bedeutung des Kontakts zu Industrie und Wissenschaft.
Die Mitglieder der Australischen Gruppe nahmen das Angebot Australiens an, die nächste Plenartagung 2015 anlässlich des 30. Jahrestags der Gründung der Australischen Gruppe in Perth, der Hauptstadt des australischen Bundesstaats Western Australia, auszurichten.
Weitere Informationen über die Australische Gruppe sind unter www.australiagroup.net verfügbar.