(Pressemitteilung)
Dokument der Australischen Gruppe
AG/Jun15/Press/Chair/40
5. Juni 2015
Auf ihrer Plenartagung, die in dieser Woche in Perth stattfand, würdigten die 41 Mitgliedstaaten der Australischen Gruppe (AG) gemeinsam mit der Europäischen Union den 30. Jahrestag des Bestehens der Gruppe. Die Gruppe war nach dem Einsatz chemischer Waffen im Krieg zwischen Iran und Irak ins Leben gerufen worden.
Ihr Ziel ist es, durch abgestimmte Ausfuhrkontrollen, Informationsaustausch und Kontaktpflege der Verbreitung von Technologien und Materialien entgegenzuwirken, die für chemische und biologische Waffen (CBW) verwendet werden.
Während des Treffens stellten die Mitglieder fest, dass Ausfuhrkontrollen den Handel erleichtern, indem sie verhindern, dass im Rahmen rechtmäßiger Handelsgeschäfte Abzweigungen für Massenvernichtungswaffen erfolgen.
Die Mitglieder betonten, dass Importeure von verbreitungsrelevanten Materialien und Technologien ebenfalls Ausfuhrkontrollen durchführen müssen, damit die Lieferanten dieser Materialien und Technologien die Gewissheit haben, dass diese nicht zugunsten von an der Verbreitung dieser Güter Interessierten erneut ausgeführt werden. Ausfuhrkontrollen erleichtern den Ländern auch die Umsetzung der Resolution 1540 des VN-Sicherheitsrats.
Zu den Schritten zur Stärkung der bestehenden Maßnahmen zur Nichtverbreitung chemischer und biologischer Waffen, auf die sich die Mitgliedstaaten der Australischen Gruppe einigten, gehören:
- verstärkte Aufmerksamkeit auf in der Entstehung begriffene Technologien, die für chemische und biologische Waffen verwendet werden können;
- Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit auf Nichtmitglieder sowie Wirtschaft und Hochschulen, um deutlich zu machen, welche Bedrohung von Staaten und nichtstaatlichen Akteuren ausgeht, die versuchen, das Know-how zur Entwicklung chemischer und biologischer Waffen zu erwerben.
Weitere Themen waren das Interesse bestimmter Länder an einer Mitgliedschaft und das Herangehen der Gruppe an Fragen einer künftigen Mitgliedschaft.
Technische Fragen
Die Teilnehmer der Australischen Gruppe verständigten sich darauf, die einzelstaatlichen Bemühungen um eine Kontrolle des nicht verkörperten Transfers von in den Listen der Australischen Gruppe aufgeführten Technologien zu verbessern, und werden weiterhin Informationen über Methoden zur Visaprüfung und zur Kontrolle von Zwischenhändlerdiensten, die der Verbreitung dienen könnten, austauschen.
Wie bereits in den vergangenen Jahren tauschten Fachleute für Genehmigungsvergabe und Durchsetzungsmaßnahmen Erfahrungen und Informationen aus, um Versuche der Verbreitung sensitiver Mehrzweckchemikalien, biologischer Materialien und entsprechender Ausrüstung zu verhindern. Die Gruppe schätzte die Verbreitungsgefahr ein, die von neuen und in der Entstehung begriffenen Technologien ausgeht. Die teilnehmenden Experten setzten ihre Arbeit daran fort, die Kontrolle der chemischen und biologischen Güter, die auf den Kontrolllisten der Australischen Gruppe stehen, zu verfeinern.
Die aktualisierten Listen und die Leitlinien der Australischen Gruppe können unter http://www.australiagroup.net eingesehen werden.
Öffentlichkeitsarbeit
Mit sechs Nichtmitgliedern wurde ein Dialog geführt, der sich auf zwei Planspiele zur Durchsetzung konzentrierte und in dessen Verlauf bewährte Verfahren und Methoden zur Verhütung der Verbreitung chemischer und biologischer Waffen ausgetauscht wurden. In diesem Jahr fand der Dialog erstmals zeitgleich mit der Plenartagung statt, was den Nichtmitgliedern die Gelegenheit gab, sich unmittelbar mit den Teilnehmern der Australischen Gruppe auszutauschen.
Die Australische Gruppe verständigte sich darauf, ihr aktives Programm der internationalen Kontaktpflege und des internationalen Dialogs 2015/16 fortzuführen, um Anstrengungen zur Unterbindung der Verbreitung chemischer und biologischer Waffen weiter voranzutreiben. Besonderes Augenmerk lag dabei auf der Ermunterung zur Einhaltung der Leitlinien der Australischen Gruppe und darauf, der wachsenden Bedrohung durch den CBW-Terrorismus zu begegnen, sowie auf der Notwendigkeit der Kontrollen zur Vermeidung von Schlupflöchern und der Bedeutung des Kontakts zu Industrie und Wissenschaft.
Das Plenum befürwortet weiterhin ein aktives Eintreten für mehr Verständigung und Zusammenarbeit zwischen Regierungen, Wirtschaft und Hochschulen, wenn es darum geht, der drohenden Verbreitung zu begegnen. Die vereinbarten Maßnahmen umfassen:
- Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten über nationale Maßnahmen der Kontaktpflege mit Wirtschaft und Hochschulen;
- Schärfung des Bewusstseins der Nichtmitglieder für die Bedeutung ihrer eigenen innerstaatlichen Öffentlichkeitsarbeit zur Verhütung der Verbreitung und
- unmittelbare Kontaktaufnahme zu internationalen Industrie- und Hochschulforen, um auf die Verbreitungsproblematik aufmerksam zu machen;
Die Australische Gruppe erkannte an, dass Kasachstan die Leitlinien der Australischen Gruppe im Einklang mit den Beschlüssen der Plenartagung 2014 offiziell anwendet. Zu einer solchen Anwendung anzuregen ist wichtig, wenn es darum geht, Synergieeffekte mit einer wachsenden Zahl von Nicht‑Teilnehmern zu erhöhen, die die Kontrolllisten und Leitlinien der AG als Maßstab für international bewährte Verfahren bei der Kontrolle der Ausfuhr chemischer und biologischer Güter verwenden, und Schlupflöcher zu schließen, die an der Verbreitung Interessierte und Terroristen nutzen könnten. Diese Anwender werden auch eine größere Bandbreite an Informationen von den Teilnehmerstaaten erhalten und so bei der Einhaltung der im Weltmaßstab optimalen Vorgehensweise unterstützt werden. Die Teilnehmer der Australischen Gruppe rufen alle Länder auf, zu Anwendern zu werden, indem sie den Vorsitzenden der Australischen Gruppe schriftlich über ihre politische Selbstverpflichtung unterrichten, die Ausfuhr sämtlicher Güter auf dem gemeinsamen AG‑Kontrolllisten in Übereinstimmung mit den AG‑Leitlinien einschließlich künftiger Änderungen zu kontrollieren.
Lage in einzelnen Ländern
Die Australische Gruppe bekräftigte ihre Auffassung, dass der entsetzliche Einsatz chemischer Waffen gegen die syrische Bevölkerung die Notwendigkeit verdeutlicht, dass alle Staaten diese Waffen durch die weltweite Einhaltung und wirksame Durchführung des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ) endgültig und vollständig vernichten müssen. Die Australische Gruppe begrüßt die Fortschritte, die seit dem Beitritt Syriens zum CWÜ 2013 bei der Vernichtung des erklärten syrischen Chemiewaffenarsenals erzielt wurden. Ungeachtet dessen gehen Angriffe mit toxischen Chemikalien weiter. Die internationale Gemeinschaft kann erst dann darauf vertrauen, dass Syrien seine Verpflichtungen aus den Resolutionen 2118 und 2209 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und aus dem CWÜ in vollem Umfang erfüllt, wenn diese Angriffe aufhören, das Land die vollständige und nachprüfbare Vernichtung seines gesamten Chemiewaffenarsenals ermöglicht und alle Unklarheiten in seiner Erklärung gegenüber der Organisation für das Verbot chemischer Waffen ausräumt. Die Australische Gruppe äußerte sich darüber hinaus besorgt über die chemischen und biologischen Aktivitäten in anderen Ländern, darunter die DVRK und die Nahostregion.
In ihrer Rede vor dem Plenum betonte die australische Außenministerin Julie Bishop die wichtige Rolle, die die Arbeit der Australischen Gruppe dabei spielt, die Verbreitung chemischer und biologischer Waffen zu verhindern.
Die Mitglieder der Australischen Gruppe nahmen das Angebot Frankreichs an, die nächste Plenartagung 2016 in Paris auszurichten.
Weitere Informationen über die Australische Gruppe finden Sie unter